Mobile Immobilie?
Campingwagen und ähnliche Fahrzeuge kein Fall für die Zweitwohnungssteuer
Gemeinden, Länder und auch der Bund sind manchmal durchaus erfinderisch beim Einführen von Steuern und Abgaben. Darüber beschweren sich die Bürger immer wieder und manchmal sogar zu Recht. Der LBS-Infodienst Recht und Steuern berichtet von einem Fall, in dem Camper plötzlich zu Immobilienbesitzern erklärt werden sollten.
(Oberverwaltungsgericht Münster, Aktenzeichen 22 A 210/95)