Keine Eigenheimförderung für Instandsetzung nach Brand
Obwohl das Haus nach einem Brand ganz erheblich beschädigt war, hat es der Bundesfinanzhof abgelehnt, für die Kosten eine Eigenheimförderung zuzulassen, die für die Baumaßnahmen zur Instandsetzung anfielen (Urteil vom 25.08.1999 - XR 57/96 -). Wie Wüstenrot mitteilt, erging das Urteil zu § 10e Einkommensteuergesetz, berührt jedoch das derzeitig maßgebende Eigenheimzulagengesetz in gleicher Weise.