Hausarzt-Vertrag der BEK gilt nicht für Kinder und Jugendliche!
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
(Verbandspresse, 23.12.2004 15:05)
(Köln) - Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) weist darauf hin, dass der Hausarzt-Vertrag zwischen BEK und Deutschem Hausärzteverband/BDA erst ab dem 19. Lebensjahr gilt.