Justizreform darf den Rechtsschutz nicht einschränken
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
(Verbandspresse, 29.06.2005 10:00)
(Berlin) - Anlässlich der Justizministerkonferenz am 29./30. Juni erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz: Wir halten einige der Überlegungen für eine Justizreform für höchst bedenklich. Wir lehnen die Pläne, die zweite Tatsacheninstanz auch in der Sozialgerichtsbarkeit abzuschaffen, entschieden ab. Es darf keine Einschränkung des Rechtsschutzes geben.