Alte und kranke Mieter können nicht gezwungen werden
Geht man als Mieter vertraglich gewisse Verpflichtungen ein, zum Beispiel beim Winterdienst oder bei der Hausreinigung, so muss man sich in der Folgezeit auch eisern daran halten. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern nur dann an, wenn die Betroffenen körperlich schlichtweg nicht mehr in der Lage dazu sind.