Hunde und Katzen dürfen nur mit Einverständnis des Vermieters gehalten werden / Kleintiere wie Vögel und Fische sind immer erlaubt / Eigentümergemeinschaft kann Leinenpflicht für Hunde und Katzen durchsetzen / Unterschiedliche Klauseln geben dem Vermieter Gestaltungsspielraum
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen
(Verbandspresse, 27.06.2005 13:20)