Kinderlärm muss von Mietern meistens hingenommen werden / Einsatz von Rasenmähern und anderen Krach verursachenden Gartengeräten am Sonntag verboten / Vermieter ist für die Einhaltung der Hausruhe verantwortlich
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen
(Verbandspresse, 17.10.2005 11:55)