Eltern als Dauergäste - Der Vermieter ist dagegen häufig machtlos
Wer seine hilfsbedürftigen Eltern als Dauergäste bei sich zu Hause aufnehmen möchte, der kann dies auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters tun. Darüber informiert die Landesbausparkasse (LBS). Die einzige Bedingung: Wohnung oder Haus müssen groß genug sein. So hat es das Bayerische Oberste Landesgericht in München entschieden (Aktenzeichen: RE-Miet 2/96).Sachverhalt: