Vorsorglich Meldepflicht für alle Geflügelbestände in Deutschland erlassen
+++ Mit Eilverordnung des Bundes wird zum Schutz gegen die Asien grassierende Vogelgrippe zusätzlich zu der für Hühner und Truthühner nach der Viehverkehrsverordnung ohnehin geltenden Pflicht eine Meldepflicht auch für alle Enten-, Gänse-, Fasanen-, Rebhühner-, Wachtel-, und Taubenhaltungen in Deutschland angeordnet. Die Meldepflicht tritt ab Sonntag in Kraft. Die Maßnahme hat vorsorglichen Charakter. Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen einer Einschleppung der Vogelgrippe nach Europa. +++