Mit pünktlicher Betriebskostenabrechnung Ärger vermeiden / Sämtliche Kosten für Betrieb, Pflege und Wartung tragen die Mieter / Keine Verpflichtung zur Teilabrechnung
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen
(Verbandspresse, 01.03.2005 10:22)