Wenn Verluste durch Mietminderung drohen, muss der Verwalter handeln
(Planegg, 18. April 2007) - Schimmel, Lärm und Reparaturen: Jeder dritte Fall bei Mietstreitigkeiten ist auf Mietmängel zurückzuführen. Und es gibt viele Mängel, die eine Mietminderung rechtfertigen. Für den Vermieter bedeutet dies zum Teil herbe Verluste bei den Mieteinkünften. Hier ist der Hausverwalter gefragt, denn es ist seine Pflicht, die Mängel zu prüfen, möglichst schnell beseitigen zu lassen und damit die Mietausfälle zu beheben.