Nichteheliche Lebensgemeinschaften im Mietrecht
Ziehen zwei Personen, die bereits eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bilden, in eine Wohnung und nur eine unterschreibt den Mietvertrag, so wird auch nur diese Person rechtlich zum Mieter. "Der Betreffende haftet alleine für die Wohnung und die Deckung des Mietkontos", betont Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse.