Bundesingenieurkammer sieht mit EuGH-Urteil nationale Gebührenordnungen bestätigt
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer hat der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil im Verfahren Arduino vom 19. Februar 2002 (Rechtssache C-35/99) eine Grundsatzentscheidung über die Rechtmäßigkeit nationaler Gebührenordnungen - im betreffenden Fall der Gebührenordnung für Rechtsanwälte - getroffen.