Steuervergünstigung für denkmalgeschütztes Nebengebäude
Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und zu eigenen Wohnzwecken nutzt, der kann in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommen. Aber gilt das auch dann, wenn es sich nur um ein Nebengebäude handelt? Nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern kann das unter bestimmten Konstellationen durchaus möglich sein.