Wer Nebenkosten längere Zeit nicht zahlt, dem droht die Stromsperre
Die Versorgung einer Wohnung mit Strom, Gas und Wasser gilt als so elementar, dass sie nicht ohne Vorwarnung unterbrochen werden darf, selbst wenn jemand mit den Zahlungen im Rückstand ist. Irgendwann geht es aber mit der Geduld zu Ende, hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung entschieden.