Obdachlose von Praxisgebühr befreien
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
(Verbandspresse, 02.11.2004 15:41)
(Berlin) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, dem Beispiel der AOK Niedersachsen zu folgen und obdachlosen Menschen die Praxisgebühr zu erlassen. Als erste Krankenkasse hatte die AOK Niedersachsen mitgeteilt, dass sie von Wohnungslosen, die ärztliche Hilfe benötigen, keine Praxisgebühr mehr verlangen wird.