Gesellschaftern droht zusätzliche Steuerlast bei verdeckter Gewinnausschüttung / Einkommensteuerbescheide offen halten
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
(Verbandspresse, 14.02.2005 12:45)
(Berlin) - Werden Zahlungen einer GmbH an deren Gesellschafter im Nachhinein als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet, droht eine zusätzliche Steuerbelastung. Für betroffene Gesellschafter bleibt nur die Möglichkeit, ihre Einkommensteuerbescheide bis zu einer gesetzlichen Klarstellung offen zu halten.