Umweltministerin Bärbel Höhn: Osterfeuer rechtzeitig anmelden Regeln zum Schutz von Mensch und Tier beachten
Überall in Nordrhein-Westfalen wird in diesen Tagen wieder Holz für Osterfeuer zusammengetragen. Prinzipiell ist gegen diesen Brauch nichts einzuwenden, wenn die Organisatoren solcher Feuer bestimmte Regeln einhalten. Dazu gehört auch, rechtzeitig bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachzufragen, ob eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen notwendig ist, wie sie in einigen Teilen NRWs gefordert wird.