» Nebenkostenabrechnung: Last-Minute-Fax an Silvester reicht nicht
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
(Verbandspresse, 27.12.2005 17:04)
(Berlin) - Mieter müssen Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen nur zahlen, wenn die Rechnung sie pünktlich, also spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erreicht. Ein Fax vom Vermieter gegen 19 Uhr am Silvesterabend ist schon zu spät, entschied das Amtgericht Köln mit Urteil vom 21. April 2005 (Az.: 210 C 31/05).