Wir alle kennen das, zumindest noch aus der Schulzeit: Regelmäßiger Probealarm und das „Üben“ der Evakuierung“ im Brandfall.
Doch eine wirksame und möglichst schadfreie Evakuierung im Ernstfall ist nur möglich, wenn schon beim Bau einiges beachtet wird. Deshalb gibt es unzählige Regelungen zu den Rettungswegen, so z.B. die Bauverordnung, Hochhausverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Beherbergungsverordnung und Arbeitsstättenverordnung. Die Regelungen wurden von allen deutschen Bundesländern einheitlich übernommen und sind also überall gleich gültig.