Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips:
BGH-Entscheidung enttäuschend und unzureichend
Kündigungsverzicht für maximal 4 Jahre möglich
(dmb) Enttäuschend und unzureichend, kritisierte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 27/04), einen im Mietvertrag formularmäßig vereinbarten, beiderseitigen Kündigungsverzicht bis zu einer Dauer von 4 Jahren zuzulassen.