Mitarbeitende Familienangehörige sind sozialversicherungsrechtliches Risiko
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
(Verbandspresse, 27.01.2005 13:14)
(Berlin) - Arbeitnehmer, die Angehörige des Arbeitgebers oder geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sind, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente, obwohl sie jahrelang Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben.