Ein Sachverständiger / Gutachter ist für die Mängelbegutachtung am Bauwerk zuständig, weiterhin gibt dieser auch Tips wie die Mängel zu beseitigen sind, bzw. wie hoch der Schaden für den Bauherr ist, so daß dieser den Handwerker mit passendem Gutachten zur Behebung des Schadens/Mängel auffordern kann bzw. das einhalten oder zurückfordern eines Geldbetrages anzeigt. Meistens gehen solche Sachen dann vor Gericht, weil keine von beiden Parteien ( Bauherr und Handwerker ) einlenkt, der Gang vor Gericht führt dann sehr oft zu einem Vergleich und zu hohen Kosten für beide Parteien...