Wenn der erste Schnee im Winter fällt, beginnt wieder die „Streusaison“. Oft stellt sich die Frage, wer eigentlich dafür verantwortlich ist, wie viel geräumt werden muss oder welche Folgen ein Nichtträumen haben kann.
Generell haben Grundstückseigentümer eine Räum- und Streupflicht für alle an ihr Grundstück angrenzenden Wege und Straßen. Bei öffentlichen Wegen sind dies die Gemeinden. An Werktagen müssen diese bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr von Schnee und Eis befreien, so dass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können.