Aktuelle Sammlung auslegepflichtiger Gesetze erhältlich
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.,
Bundesgeschäftsstelle
(Verbandspresse, 05.01.2005 13:16)
(Berlin) Jeder Arzt als Arbeitgeber muss eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen in seiner Praxis auslegen. Dazu gehören unter anderem das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Berufsgenossenschaften überprüfen die Auslage dieser Vorschriften bei Begehungen regelmäßig.