Vorsicht vor Schein-Abstandszahlungen: Ablöseverträge sind häufig verkappte Abstandszahlungen / Preis für Mobiliar darf tatsächlichen Wert maximal um 50 Prozent überschreiten
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen
(Verbandspresse, 08.02.2005 09:38)