EU verhängt Transportverbot für Schweine in NRW
Die Europäische Kommission hat den vierten Schweinepest-Fall im Kreis Recklinghausen zum Anlass genommen, in Nordrhein-Westfalen den Handel mit Ferkeln und Zuchtschweinen zu untersagen. Für Mastschweine gilt ein landesweites Transportverbot mit der Ausnahme, dass sie zu Schlachthöfen verbracht werden dürfen. Der Transport von Mastschweinen aus anderen Ländern zu Schlachthöfen in NRW sowie die Durchfuhr von Schweinen durch NRW ist zur Kontaktvermeidung nur auf Hauptverkehrsstraßen oder Schienenwegen erlaubt.