Neue Mindestlöhne ab 1. September 2006
Frankfurt am Main, 29.08.2006 - Ab 1. September gelten neue, höhere Mindestlöhne im Baugewerbe. So sieht es der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vor.Für Facharbeiten erhöht sich der Mindestlohn West von 12,30 Euro auf 12,40 Euro, der Mindestlohn Ost bleibt mit 9,80 Euro unverändert. Die Mindestlöhne gelten zwingend für alle in Deutschland tätigen gewerblichen Arbeitnehmer unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht.