BGH-Urteil ermöglicht mehr Flexibilität bei Mieterhöhungen / Vermieter dürfen Miete auch dann erhöhen, wenn sie sich bereits innerhalb der Spanne für die ortsübliche Vergleichsmiete bewegt / Sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren von dem Urteil
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen
(Verbandspresse, 17.08.2005 10:39)