Fachverband der Gewürzindustrie: Stellungnahme zur Allergen- und Spurenkennzeichnung
Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
(Verbandspresse, 08.07.2005 16:12)
(Bonn) - Die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in Fertigpackungen wurden um die Pflicht zur Angabe bestimmter Zutaten ergänzt, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, soweit sie rezepturgemäß als Zutat verwendet werden (Anlage 3 zu § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 3 und § 6 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV).