Architekten für fünfjähriges Studium
Bundesarchitektenkammer e.V. (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der Länder)
(Verbandspresse, 15.06.2005 13:28)
(Berlin) - Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK), gab am 14. Juni in Berlin einen Beschluss des BAK-Vorstandes zur Eintragungsfähigkeit von Hochschulabsolventen im Rahmen des Bologna-Prozesses bekannt. Kernpunkt ist die Forderung einer fünfjährigen Studiendauer, mindestens aber vier Jahre.