bvse sieht sich voll bestätigt / REMONDIS und Tönsmeier dürfen Abfallwirtschaft Köthen nicht übernehmen / OLG Düsseldorf hat abschließend entschieden
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)
(Verbandspresse, 04.11.2005 08:20)
(Bonn) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerden von REMONDIS und Tönsmeier gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 16. November 2004 zurückgewiesen.