Vermieter darf Heizung nachts herunterfahren / Tagsüber muss Mieter die Wohnung auf mindestens 20 Grad heizen können / Mietminderung bei Heizungsausfall nur nach vorheriger Ankündigung durch den Mieter möglich
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen
(Verbandspresse, 25.10.2005 11:47)