Termin zur Vorlage der Bodenprobenergebnisse für FUL-Teilnehmer (Programmteil III) verschoben
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
(Verbandspresse, 13.01.2005 08:53)
(Mainz) - Die Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die umweltschonende Rebflächenbewirtschaftung in Steil- und Steilstlagen sehen vor, dass für jede Steil- und Steilstlagenrebfläche des Unternehmens bis spätestens zum Ende des ersten Verpflichtungsjahres, d. h. bis zum 31. Dezember 2004, ein aktuelles Bodenuntersuchungsergebnis vorgelegt werden muss.