Offene Terrassentür
Das nächtliche Offenlassen einer ebenerdigen Terrassentür ist grob fahrlässig. Entwenden Unbekannte erst einen in der Wohnung liegenden Autoschlüssel und dann den vor dem Haus geparkten Pkw, muss die Versicherung keinen Cent zahlen. Das hat das OLG München entschieden.