Rückruf von Wildfleisch - Amtlicher Tierarzt ist nicht Amtstierarzt
Mit PM 022 vom 25. Januar 2006 wurde unter anderem mitgeteilt, dass "der Landrat die zwei zuständigen amtlichen Tierärzte befragt und von ihren Aufgaben entbunden" hat. In der medialen Wiedergabe wurde teilweise statt amtlicher Tierarzt die Bezeichnung Amtstierarzt verwendet. Das ist nicht richtig: