» Aktuelles BGH-Urteil erleichtert Abrechnungspraxis / Mieter haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Fotokopien der Belege für die Betriebskostenabrechnung / Vermieter sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, vorweg Kosten von der Abrechnung abzuziehen / Urteil beendet bisher uneinheitliche Rechtsprechung
Immobilienverband Deutschland (IVD), (ehemals Ring Deutscher Makler Bundesverband e.V. (RDM))
(Verbandspresse, 10.03.2006 10:19)