IVD fordert Rechtssicherheit für Immobilienverkäufe / Faktische Ungleichheit für Aktien- und Immobilienverkäufe kritisiert / Koalition soll klarstellen, dass geplante Änderung von § 23 EStG nur für Immobilien gilt, die ab dem 1.Januar 2007 erworben werden
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen