Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte eingeholt werden dürfen, weil die Anfechtung der Vaterschaft auf einen heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt war
Karlsruhe, den 3. März 2006 - Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 12. Januar 2005 entschieden, dass eine ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten Mutter eingeholte sogenannte DNA-Vaterschaftsanalyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht verwertet werden kann (BGHZ 162, 1 ff.).