Zugriff auf Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung
´Datenschutz ist nicht Täterschutz, sondern schützt die Bürgerinnen und Bürger vor einer ausufernden Datensammelwut des Staates und sichert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der aktuellen Debatte um die Nutzung der Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung.