Kleinkrafträder benötigen ab 1. März neues Kennzeichen / Erst vergleichen und dann sofort handeln
Bund der Versicherten e.V.
(Verbandspresse, 28.02.2005 09:08)
(Henstedt-Ulzburg) - Das bisher grüne Kennzeichen muss durch das ab 1. März gültige schwarze Kennzeichen ersetzt werden. Wer nach dem 1. März noch mit dem alten grünen Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem noch strafbar, erklärt Thorsten Rudnik, Versicherungsberater beim Bund der Versicherten.