Beschlagnahme des gesamten elektronischen Datenbestands eines Rechtsanwalts und Steuerberaters verstößt gegen Verfassungsrecht
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
(Verbandspresse, 17.06.2005 08:56)
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt in seinem Urteil vom 12.04.2005 (2 BvR 1027/02) die Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), dass die Sicherstellung des gesamten elektronischen Datenbestands eines Berufgeheimnisträgers nicht vom Grundgesetz gedeckt ist.