Der mangelhafte Schallschutz eines Neubaus rechtfertigt Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger. Dies gilt auch, wenn die unsachgemäße Arbeit so im Bauvertrag vereinbart war.
Ende des AKW Obrigheim wird vertraglich besiegelt
BUGA Koblenz 2011 vertraglich fixiert
Gesellschafts- und Durchführungsvertrag unterschrieben
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