vertraglich

Mangelhafter Schallschutz vertraglich vereinbart: Trotzdem Schadensersatz vom Bauträger

Der mangelhafte Schallschutz eines Neubaus rechtfertigt Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger. Dies gilt auch, wenn die unsachgemäße Arbeit so im Bauvertrag vereinbart war.


Ende des AKW Obrigheim wird vertraglich besiegelt

Ende des AKW Obrigheim wird vertraglich besiegelt


BUGA Koblenz 2011 vertraglich fixiert

BUGA Koblenz 2011 vertraglich fixiert

Gesellschafts- und Durchführungsvertrag unterschrieben


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