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Kinderlärm muss von Mietern meistens hingenommen werden / Einsatz von Rasenmähern und anderen Krach verursachenden Gartengeräten

Kinderlärm muss von Mietern meistens hingenommen werden / Einsatz von Rasenmähern und anderen Krach verursachenden Gartengeräten am Sonntag verboten / Vermieter ist für die Einhaltung der Hausruhe verantwortlich
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen

(Verbandspresse, 17.10.2005 11:55)


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