EuGH verurteilt Deutschland in Sachen "Sticks" / Vorportionierter Feinschnitt ist wie Zigarette zu besteuern
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie Fachverband Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak Fachverband der Tabakwaren-Impo
(Verbandspresse, 10.11.2005 13:11)
(Luxemburg/Bonn) - Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass in Deutschland vorportionierter Feinschnitttabak, so genannte "Sticks", wie Fabrikzigaretten zu besteuern ist.