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Achtung, Umbau! - Vermieter müssen eine Vorwarnfrist einhalten

Achtung, Umbau! - Vermieter müssen eine Vorwarnfrist einhalten

Modernisierung und Sanierung eines Hauses sind für die Bewohner lästig – selbst dann, wenn sich die Wohnungen anschließend in einem besseren Zustand befinden. Deswegen erlegt das Gesetz den Eigentümern auf, ihre Mieter bei größeren Arbeiten drei Monate vorher darüber zu informieren. Kann diese Vorwarnfrist mit einem speziellen Passus im Mietvertrag außer Kraft gesetzt werden? Damit befasst sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein aktuelles Urteil.


Angebote und Gesuche im Marktplatz

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Motor vom Dachfensterrollo defektveluxGesuch
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