Sommerlicher Wärmeschutz ist eine geschuldete Eigenschaft
"Die Beklagte wird verurteilt, in den Büroräumlichkeiten der Kläger ..... im l. und II. Obergeschoß sowie in den nicht mit einer Klimaanlage ausgestatteten Räumen des III. Obergeschosses zu gewährleisten, dass bei einer Außentemperatur von bis zu 32 Grad Celsius die Innentemperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigt und bei höheren Temperaturen die Innentemperatur mindestens 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur liegt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte ....."
Steigende Energiepreise sowie der kalte, lange Winter haben die Heizkosten in Deutschland stark nach oben getrieben. In Grönland wurde ein neuartiger Polar-Wärmeschutz entwickelt, der die Heizkosten auf ein Minimum reduziert.