Schuldzinsen als Werbungskosten nach Vermietungsende
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 12.Oktober 2005 nachzulesen im Bundessteuerblatt 2006, Seite 407 nochmals bestätigt: Schuldzinsen für ein Darlehen, das für Modernisierungen an einem vermieteten Gebäude verwendet wird, sind sofort abziehbare Werbungskosten.Auch der Verkauf des Objekts ändert daran nichts.