Wohnungsbesichtigung: Rechte des Vermieters sind eng begrenzt
Das sieht niemand gern: Der Vermieter steht unangemeldet vor der Tür und möchte die Wohnung inspizieren. Schließlich, so erklärt er, könne er jederzeit sein so genanntes Wohnungsbesichtigungsrecht ausüben. Doch hier irrt der Vermieter, warnt der Anwalt-Suchservice.Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, in seiner Wohnung ungestört zu sein. Die Vereinbarung eines jederzeitigen Zutrittsrechtes des Vermieters in einem Formularmietvertrag ist unwirksam (Amtsgericht Bonn, Az.: 5 C 275/04).