Wohnungseigentümer musste Schallschutz selbst bezahlen
Wer eine Wohnung in einem Altbau erwirbt, der sollte sich nicht darauf verlassen, dass er bei nachträglichen Umbauten für einen besseren Schallschutz von den Miteigentümern finanzielle Unterstützung erhält. Das geht nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor.
(Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen 4 W 4/05)